Sie nehmen Kontakt mit mir, zum Beispiel per Mail oder telefonisch, auf. Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch, bei dem es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen geht. Dabei schauen wir uns auch Ihr Anliegen genauer an und besprechen das weitere Vorgehen.
In bis zu 5 probatorischen Sitzungen und bei der Erhebung der biographischen Anamnese wird eine ausführliche Problemanalyse und die Diagnostik durchgeführt. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die Entstehung und Aufrechterhaltung der Problematik zu entwickeln, sodass konkrete Behandlungsziele abgeleitet werden können.
Nach den probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung gestellt werden. Bitte stellen Sie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, welche Sie bei ihrer Krankenversicherung oder auch der Beihilfestelle, beantragen können. Erfragen Sie das genaue Vorgehen auch gerne bereits im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung! Ist die Therapie von der Krankenkasse bewilligt, startet die eigentliche Behandlung.
Bei Interesse, die Behandlung als SelbstzahlerIn zu übernehmen, entfällt der Schritt der Antragstellung und die Psychotherapie kann sofort beginnen. Es erfolgt keine Weitergabe von PatientInnendaten an die Krankenversicherung.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern meist 50 Minuten. Dies kann jedoch bei unterschiedlichem Bedarf variieren. Ich behandle Einzelpersonen; bei Notwendigkeit werden auch einzelne Sitzungen mit wichtigen Bezugspersonen, zum Beispiel PartnerInnen, gemeinsam durchgeführt. Die Anzahl der gesamten Sitzungen ist sehr individuell und richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.
Sie nehmen Kontakt mit mir, zum Beispiel per Mail oder telefonisch, auf. Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch, bei dem es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen geht. Dabei schauen wir uns auch Ihr Anliegen genauer an und besprechen das weitere Vorgehen.
In bis zu 5 probatorischen Sitzungen und bei der Erhebung der biographischen Anamnese wird eine ausführliche Problemanalyse und die Diagnostik durchgeführt. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die Entstehung und Aufrechterhaltung der Problematik zu entwickeln, sodass konkrete Behandlungsziele abgeleitet werden können.
Nach den probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung gestellt werden. Bitte stellen Sie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, welche Sie bei ihrer Krankenversicherung oder auch der Beihilfestelle, beantragen können. Erfragen Sie das genaue Vorgehen auch gerne bereits im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung! Ist die Therapie von der Krankenkasse bewilligt, startet die eigentliche Behandlung.
Bei Interesse, die Behandlung als SelbstzahlerIn zu übernehmen, entfällt der Schritt der Antragstellung und die Psychotherapie kann sofort beginnen. Es erfolgt keine Weitergabe von PatientInnendaten an die Krankenversicherung.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern meist 50 Minuten. Dies kann jedoch bei unterschiedlichem Bedarf variieren. Ich behandle Einzelpersonen; bei Notwendigkeit werden auch einzelne Sitzungen mit wichtigen Bezugspersonen, zum Beispiel PartnerInnen, gemeinsam durchgeführt. Die Anzahl der gesamten Sitzungen ist sehr individuell und richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.
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